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Entscheidung zur Annahme des ETAP-Programms

Am 14. Dezember 1998 hat der Rat der Europäischen Union eine Entscheidung (1999/22/EG) über die Annahme eines Mehrjahresprogramms (1998-2002) für Studien, Analysen, Prognosen und damit verbundene Arbeiten im Energiebereich verabschiedet. Der Rat hat beschlossen, daß die Gemei...

Am 14. Dezember 1998 hat der Rat der Europäischen Union eine Entscheidung (1999/22/EG) über die Annahme eines Mehrjahresprogramms (1998-2002) für Studien, Analysen, Prognosen und damit verbundene Arbeiten im Energiebereich verabschiedet. Der Rat hat beschlossen, daß die Gemeinschaft innerhalb des mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiesektor (1998-2002) ein spezifisches Programm für Studien, Analysen, Prognosen und andere mit der zukünftigen Entwicklung der Energiepolitik der Gemeinschaft verbundene Arbeiten, genannt ETAP, durchführen wird. Die Ziele des ETAP-Programms sind wie folgt: - Festlegung eines gemeinsamen Konzepts innerhalb der Gemeinschaft für Studien, Analysen, Prognosen und damit verbundene Arbeiten im Energiesektor; - Förderung von koordinierten Analysen der Energiemärkte und -politiken auf Gemeinschaftsebene und in den Mitgliedstaaten; - Analyse und Bewertung der Entwicklung der Energiemärkte in Europa und in der Welt, unter anderem hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit; - Analyse und Bewertung der Auswirkungen von Energieerzeugung und -nutzung auf die Umwelt, auch in bezug auf die Klimaveränderung; - Beitrag zur Feststellung und zum Transfer der besten Methodologien und Analyseverfahren; - Förderung von Informationsnetzen im Energiebereich; - Entwicklung einer aktiven Politik für die Verbreitung der Ergebnisse; - Entwicklung von Methoden für die Überwachung der Durchführung des Energierahmenprogramms gemäß Artikel 5 der Entscheidung 1999/21/EG, Euratom. Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des ETAP-Programms wird 5 Mio. ECU betragen, wovon 2 Mio. ECU für 1998/1999 vorgesehen sind. Das ETAP-Programm steht den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas gemäß den Bedingungen - einschließlich der Finanzvorschriften - offen, die in den Zusatzprotokollen zu den Assoziationsabkommen oder in den Assoziationsabkommen selbst für die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind. Zypern kann sich an dem ETAP-Programm auf der Grundlage zusätzlicher Mittel gemäß den mit diesem Land zu vereinbarenden Verfahren nach den gleichen Regeln beteiligen, die auch für EFTA-/EWR-Länder gelten.