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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Förderung repräsentativer europäischer Organisationen, die im Bereich Umwelt tätig sind

Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung über die Förderung repräsentativer europäischer Organisation veröffentlicht, die im Bereich Umwelt und Tierschutz tätig sind. Die Aktivität der in Betracht kommenden Organisationen kann die Gesamtheit oder einen Teil de...

Die Europäische Kommission, GD XI, hat eine Ausschreibung über die Förderung repräsentativer europäischer Organisation veröffentlicht, die im Bereich Umwelt und Tierschutz tätig sind. Die Aktivität der in Betracht kommenden Organisationen kann die Gesamtheit oder einen Teil der Mitgliedstaaten sowie die mittel- und osteuropäischen Staaten oder die Mittelmeerstaaten abdecken. Die finanzielle Unterstützung bezieht sich auf die Betriebskosten in Verbindung mit dem reibungslosen Ablauf der im Jahresprogramm der maßgeblichen Organisationen vorgesehenen Aktivitäten. Die Mittelgewährung muß in den logischen Rahmen und zu den im Rahmen des fünften Gemeinschaftsprogrammes für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung der Europäischen Union festgelegten Prioritäten passen (1993-2000) (ABl. C138 vom 17.5.1993). Die Kommission prüft ausschließlich Vorschläge von Vereinen: - die eine eigene Rechtsform haben; - die als Dachverband eine Gruppe von Vereinen (NRO) vertreten; - die gemeinnützig sind; - die eine Verwaltungsstruktur und eine Finanzverwaltungsstruktur besitzen; - deren Haupttätigkeitsfeld die Arbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes gemäß der Definition im fünften Rahmenprogramm ist; - deren finanzielle Mittel nicht ausschließlich aus Subventionen europäischer Institutionen bestehen; - deren Interessen und Aktivitäten sich auf mindestens drei der obengenannten Länder beziehen. Anträge auf Finanzierung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Kriterien ausgewählt: - Bedeutung (aufgrund seiner Struktur und seiner Mitglieder) der Nachahmungswirkung insbesondere innerhalb der Europäischen Union; - Umfang und geographische Reichweite der Aktivitäten des Vereins auf europäischer Ebene; - Fähigkeit zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den im fünften Programm der Gemeinschaft identifizierten Partnern (KMU, lokale und regionale Behörden, usw.) zur Anregung einer bleibenden Verhaltensänderung bei den betreffenden Handlungsträgern; - Tätigkeitsumfang und Maßgeblichkeit des betreffenden Zusammenschlusses von Vereinen; - Fähigkeit zur Förderung einer multisektoralen Einstellung zu und Handhabung von Umweltproblemen; - Qualität der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern durch regelmäßigen Informationsaustausch; - Förderwillen und Effizienz bei der Zusammenarbeit von Mitgliedvereinen im Hinblick auf gemeinsame Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung des Bewußtseins der Öffentlichkeit über Umweltfragen auf europäischer Ebene; - Fähigkeit, die finanzielle Durchführbarkeit des Jahresprogramms der Aktivitäten anhand eines realistischen, sinnvollen und ausgeglichenen Kostenplans nachzuweisen; - Verpflichtung, das fünfte Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich Umwelt so weit wie möglich bekannt zu machen. Der Höchstbetrag der im Rahmen dieser Ausschreibung gewährten finanziellen Hilfe darf 30 % der normalen Ausgaben im Zusammenhang mit den laufenden Betriebskosten der Organisation nicht übersteigen und beläuft sich auf höchstens 60.000 ECU. Da die bereitgestellten Mittel meistens weit unter dem finanziellen Umfang der Anträge liegen, kommen strengste Auswahlkriterien zur Anwendung. Außerdem beziehen sich gefällte Entscheidungen ausschließlich auf das Jahr 1996 und beinhalten keine weitergehenden Verpflichtungen für die Folgejahre. Ausführliche Angaben für die Stellung von Anträgen auf Finanzierung finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.