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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Erneute EU-Teilnahme an INTAS über das INCO-Programm

Im Anschluß an die Vereinbarung über die Verlängerung der Teilnahme der Gemeinschaft an INTAS hat der Ministerrat der EU die Richtlinie 94/807/EC über die Gründung des spezifischen FTE-Programms INCO auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organi...

Im Anschluß an die Vereinbarung über die Verlängerung der Teilnahme der Gemeinschaft an INTAS hat der Ministerrat der EU die Richtlinie 94/807/EC über die Gründung des spezifischen FTE-Programms INCO auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen ergänzt. Im Oktober 1995 hat der Rat der Verlängerung der Teilnahme an INTAS, der Internationalen Vereinigung für die Förderung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion, bis zum Ende des durch das Vierte Rahmenprogramm abgedeckten Zeitraums (31. Dezember 1998) zugestimmt. Die Ergänzung der Richtlinie bedeutet, daß die Beteiligung der Gemeinschaft an INTAS ungefähr die Hälfte der jährlichen finanziellen Zuteilung für die Zusammenarbeit mit der GUS unter dem INCO-Programm beträgt.

Länder

Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kirgisistan, Kasachstan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan