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Gemeinsame Position zum RAPHAEL Programm

Der Rat der Europäischen Union hat den Text seiner gemeinsamen Stellungnahme über die vorgeschlagene Entscheidung zur Errichtung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft auf dem Gebiet des kulturellen Erbes - das RAPHAEL Programm (1997-2000) - veröffentlicht. Die Entscheidung ...

Der Rat der Europäischen Union hat den Text seiner gemeinsamen Stellungnahme über die vorgeschlagene Entscheidung zur Errichtung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft auf dem Gebiet des kulturellen Erbes - das RAPHAEL Programm (1997-2000) - veröffentlicht. Die Entscheidung würdigt die Bedeutung des kulturellen Erbes im europäischen Zusammenhang und die Notwendigkeit seiner Bewahrung sowie die Aufrechterhaltung des Zugangs der Öffentlichkeit (einschließlich für diejenigen, die besondere Probleme mit dem Zugang haben). Der Paragraph 128 des Vertrags identifiziert das kulturelle Erbe als einen spezifischen Aktionsbereich. Die Entscheidung identifiziert verschiedene Bereiche, in denen die Gemeinschaftsaktionen zur besseren Bewahrung des kulturellen Erbes beitragen können. Ein spezifisches Programmziel liegt in der Ermutigung transnationaler Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Technologien für die Anwendungen in den verschiedenen Bereichen und Disziplinen des Erbes und in der Bewahrung traditioneller Gepflogenheiten und Techniken des kulturellen Erbes. In diesem Zusammenhang wird das Programm auf der Gemeinschaftsebene die Forschung über die Bewahrung des kulturellen Erbes in Zusammenarbeit mit den FTE-Programmen des Vierten Rahmenprogramms unterstützen. Es wird außerdem die Verwendung fortschrittlicher Technologien und Kommunikationstechnologien und Dienste bei der Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit unterstützen.

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