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Democratization and Transnational Human Rights Regimes: A Case Study of Turkey and the European Court of Human Rights

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Optimierung transnationaler Gerichtshöfe

In den Akten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Türkei wurden Widersprüchlichkeiten und unterschiedliche Maßstäbe festgestellt, die nun beseitigt werden sollen. Die Forschungsstudie gibt Empfehlungen zum künftigen Umgang des Gerichtshofs mit autoritären Regimen.

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In den letzten drei Jahrzehnten wurde mit Interesse registriert, dass autoritäre Regime offenbar einen Wandel hin zu demokratischeren Gesellschaften vollziehen. Doch obwohl transnationale Gremien wie der EGMR diese Veränderungen maßgeblich unterstützt haben, war dieser zentrale Einfluss in den letzten Jahren eher rückläufig. Vor diesem Hintergrund untersuchte das EU-finanzierte Projekt DEMTUREUROPE (Democratization and transnational human rights regimes: A case study of Turkey and the European Court of Human Rights), wie transnationale Gerichte solche Veränderungen durch ihr Verhalten der Regierung gegenüber beeinflussen. Als Fallbeispiel diente die Einflussnahme des EGMR auf den Konflikt zwischen Kurden und der Türkei. Dabei untersuchte man die Rechtsprechung des Gerichtshofs angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen der Türkei gegenüber der kurdischen Minderheit. Unterminierung transnationaler Gerichte durch autoritäre Staaten Die eingehende Analyse der "Lage in der Türkei" illustriert exemplarisch den Umgang transnationaler Gerichte mit autoritären Regimen. "Wir untersuchten, inwieweit der EGMR Demokratie in der Türkei fördert und Rechte schützt bzw. Demokratie destabilisiert und die Rechtsprechung behindert", erklärt Projektwissenschaftlerin Dilek Kurban. "Dabei stellte sich heraus, dass der Gerichtshof bei seinem Engagement und der Einflussnahme auf politische Entwicklungen in Europa unterschiedliche Maßstäbe ansetzt, etwa nach dem Ende des Kalten Krieges und bei der Erweiterung des Europarates." Die Studie enthüllte ein interessantes zyklisches Muster im Umgang des EGMR mit staatlicher Gewalt in den Kurdengebieten in den letzten Jahrzehnten. "Sein größtes Maß an Innovation, Mut und Ansprechbarkeit zeigte der Gerichtshof von Beginn der 90iger Jahre an bis kurz nach der Jahrtausendwende", erklärt Kurban. "Demzufolge ist ein transnationaler Gerichtshof durchaus in der Lage, sich effektiv für Menschenrechte und gegen staatliche Gewalt einzusetzen, indem er Unrecht dokumentiert, die Opfer anhört und die Verweigerungshaltung von Regierung anprangert." Die jetzige Untersuchung zeigt jedoch, dass der EGMR im Hinblick auf Menschenrechte und Folterung hinter seinen Möglichkeiten zurückblieb. Rückschritt für die Menschenrechtslage in kurdischen Gebieten Ab der Jahrtausendwende rückte die Türkei näher an Europa heran und die verstärkte Zusammenarbeit mit der herrschenden AKP führte dazu, dass die Sensibilität des Gerichtshofs für die Menschenrechtslage in den kurdischen Gebieten nachließ. "Da der Gerichtshof dazu tendierte, anhängige Fälle möglichst abzuschmettern, wurde die Türkei in ihrer Strategie bestärkt, Opfer lediglich materiell zu entschädigen, sodass Richtigstellung, Wahrheitsfindung oder Gerechtigkeit zu kurz kamen", erklärt Kurban. Als Mitte der 2000er Jahre die EU-Beitrittsverhandlungen stagnierten, ließ die AKP-Regierung die Menschenrechtsreformen, die sie für den Beitritt zugesichert hatte, auslaufen. Daraufhin verloren die Urteile, die der EGMR nach 2010 gegen die Türkei erließ, immer mehr an Wirkung. "Ohne effektiven Druck von außen unterscheidet sich die Türkei bei der Motivation, sich an die Vereinbarungen zu halten, kaum noch von Russland: die internationale Reputation wird nur noch so weit gewahrt, wie es das autoritäre Regime zulässt." Der Gerichtshof wurde auch nachlässiger, als es um die sprachlichen und politischen Rechte der Kurden ging. "Bei der Überprüfung der politischen und kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in der Türkei war man von einer demokratischen staatlichen Struktur ausgegangen", sagt Kurban. Gemeinsamkeiten autoritärer und postkommunistischer Regime Das in diesem Projekt analysierte Fallbeispiel Türkei wie auch Studien zu Russland, Ungarn und Polen haben gezeigt, dass der EGMR der Entwicklung hin zu autoritären Strukturen kaum etwas entgegenzusetzen hat. "Der EGMR sollte die Grundsätze seiner Rechtsprechung nur dann anwenden, wenn die Unterschiede zwischen politisch-rechtlichen Regimen, Justizsystemen und politischer Kultur der Vertragsparteien berücksichtigt werden", bemerkt Kurban. "Indem Fälle und Prozesse an die inländische Rechtsprechung und lokale Regierungen zurückverwiesen werden, wo Mehrheiten Minderheiten übervorteilen und die Justiz staatliche Gewalt unterstützt, werden autoritäre Strukturen legitimiert", fügt sie hinzu. Zweifellos lieferte DEMTUREUROPE damit der EU Denkanstöße, um die Vorgehensweise transnationaler Gerichtshöfe zu überprüfen und zu eruieren, wie deren Legitimität gestärkt werden kann.

Schlüsselbegriffe

Transnationale Gerichtshöfe, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Menschenrechte, autoritäre Regime, DEMTUREUROPE

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