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Inhalt archiviert am 2023-03-02

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Kommission verabschiedet Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung in Nanowissenschaft

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung in den relativ neuen Bereichen der Nanowissenschaften und -technologien (NuN) verabschiedet. Obwohl Europa zu den Vorreitern in diesem vielversprechenden Wissenschaftsbereich ist, bestehen...

Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung in den relativ neuen Bereichen der Nanowissenschaften und -technologien (NuN) verabschiedet. Obwohl Europa zu den Vorreitern in diesem vielversprechenden Wissenschaftsbereich ist, bestehen nach wie vor Wissenslücken bezüglich der Folgen dieser Technologien für Umwelt und menschliche Gesundheit. Weiterhin stehen Fragen im Bereich der Ethik und der Achtung von Grundrechten im Zusammenhang mit NuN. Deshalb hat die Europäische Kommission einen freiwilligen Kodex erstellt, der sieben Grundprinzipien, einschließlich Nachhaltigkeit, Vorsorge, Integration und Verantwortlichkeit, deckt. Mit der Veröffentlichung ihres "Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Forschung in Nanowissenschaften und -technologien" hofft die Europäische Kommission, dass sich Universitäten, Forschungsinstitute und Unternehmen in der EU diesem anschließen und eine sichere Entwicklung und Verwendung von Nanotechnologien gewährleisten. "Nanowissenschaften und -technologien könnten sehr wohl die nächste Revolution bei den Grundlagentechnologien bewirken, und Europa hat bereits beträchtlichen Anteil an ihrer Entwicklung," sagte der für Wissenschaft und Forschung zuständige EU-Kommissar Janez Potocnik. "Unsere Stärke liegt zum Teil darin, dass wir auf ihre verantwortliche Entwicklung und Verwendung achten. Die Kommission hat den Verhaltenskodex nach Konsultation der Öffentlichkeit erstellt. Mit diesem Instrument werden die legitimen Bedenken, die sich im Zusammenhang mit Nanotechnologien ergeben können, leicht berücksichtigt werden können." Der Verhaltenskodex stützt sich auf sieben allgemeine Grundsätze und fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Einbeziehung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen konkrete Maßnahmen für eine sichere Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologien zu ergreifen. Diese Grundsätze sind: - Bedeutung: Die NuN-Forschung sollte für die Öffentlichkeit verständlich sein. Sie sollte die Grundrechte achten und bei ihrer Konzipierung, Durchführung, Verbreitung und Nutzung das Wohlergehen der Bürger und der Gesellschaft insgesamt im Auge haben. - Nachhaltigkeit: Die NuN-Forschung sollte sicher und ethisch vertretbar sein und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Sie sollte weder heute noch in Zukunft Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Umwelt schädigen oder eine Bedrohung für sie darstellen. - Vorsorge: NuN-Forschung sollte nach dem Vorsorgeprinzip erfolgen, d.h. potenzielle Auswirkungen ihrer Ergebnisse für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit vorhersehen und Vorsorgemaßnahmen ergreifen, die dem nötigen Schutzniveau entsprechen, wobei sie gleichzeitig dem Fortschritt im Interesse der Gesellschaft und der Umwelt dienen sollte. - Integration: Bei der Regelung der NuN-Forschung sollte den Grundsätzen der Öffnung für alle Akteure, der Transparenz und der Berücksichtigung des legitimen Rechts auf Zugang zu Informationen gefolgt werden. Sie sollte die Beteiligung aller mit NuN-Forschungstätigkeiten befassten oder von ihnen betroffenen Akteure am Entscheidungsprozess ermöglichen. - Exzellenz: Die NuN-Forschung sollte - auch im Hinblick auf die Integrität der Forschung und die gute Laborpraxis - den höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen. - Innovation: Durch die Regelung der NuN-Forschung sollten so weit wie möglich Kreativität, Flexibilität und die Fähigkeit zur Planung im Hinblick auf Innovation und Wachstum unterstützt werden. - Verantwortlichkeit: Forscher und Forschungseinrichtungen sollten für die möglichen sozialen, ökologischen und gesundheitlichen Folgen ihrer Arbeit zur Rechenschaft gezogen werden können. Zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission Forschern in der EU und den USA 403.000 Euro für die Untersuchung und Regulierung der Nanotechnologien zur Verfügung gestellt. "Die erste Generation von Nanotechnologieanwendungen und -produkten liegt vor. Anwendungen der zweiten Generation in Elektronik, Sensoren, gezielten Arzneimitteln und aktiven Nanostrukturen entsteht gerade", so David Rejeski, Direktor des Pojekts "Emerging Nanotechnologies"(aufkommende Nanotechnologien). "Aber die Möglichkeiten dieser ersten Nanotechnologieprodukte sind im Vergleich zu Anwendungen der dritten oder sogar vierten Generation in Bereichen wie Robotik, der mehrskaligen chemischen und biologischen Organisation (bio-assembly) und supramolekularen Strukturen schwach." Zu den weiteren Zielen des Projekts gehört die Veröffentlichung von Ergebnissen, die auf Politiken in der EU und den USA angewendet werden könnten, und die Schaffung eines stärkeren Bewusstseins unter den politischen Entscheidungsträgern im Hinblick auf die Konvergenz bei der Regulierung von Nanotechnologien. Nanotechnologie betrifft die Fähigkeit Objekte zu messen, zu sehen, zu manipulieren und anzufertigen, die zwischen 1 und 100 Nanometern groß sind. Ein Nanometer ist ein milliardstel Meter. Ein menschliches Haar ist rund 100.000 Nanometer dick. Den Schätzungen von Lux Research zufolge könnte der Marktwert von nanotechnologischen Produkten bis 2014 bei 2,6 Billionen US-Dollar (rund 1,9 Billionen Euro) liegen.

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