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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Maßnahmen der Gemeinschaft für die KMU und das Handwerk

Auf Vorschlag ihres für die Unternehmenspolitik zuständigen Mitgliedes Christos Papoutsis hat die Kommission den Bericht über die Koordinierung der Maßnahmen für die KMU und das Handwerk verabschiedet. Der Bericht soll einen Überblick über die Maßnahmen geben, die die Union in...

Auf Vorschlag ihres für die Unternehmenspolitik zuständigen Mitgliedes Christos Papoutsis hat die Kommission den Bericht über die Koordinierung der Maßnahmen für die KMU und das Handwerk verabschiedet. Der Bericht soll einen Überblick über die Maßnahmen geben, die die Union in ihren verschiedenen Politikbereichen zugunsten der KMU getroffen hat. Mit dem Dokument will die Kommission dem Ersuchen des Rates entsprechen und dabei dem von ihr selbst im Integrierten Programm für die KMU und Handwerk vorgeschlagenen Rahmen Rechnung tragen. Der Bericht geht nicht nur auf die Programme ein, für bzw. durch die Haushaltsmittel bereitgestellt werden (wie die Strukturfonds oder die Forschungs- und Berufsbildungsprogramme), sondern behandelt auch die politischen Maßnahmen, die das rechtliche und finanzielle Umfeld der KMU mitgestalten (wie die Verwirklichung des Binnenmarktes, Steuervorschriften oder Wettbewerbsregeln). Die Kommission hat mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der administrativen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der KMU vorgeschlagen. So hat sie drei Empfehlungen vorgelegt, die sich mit der Besteuerung der KMU, der Übertragung von Unternehmen und den Zahlungsfristen im Handelsverkehr befassen und mit zu den Maßnahmen gehören, durch die die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten erweitert werden soll. Auf diese Art und Weise stellt die Kommission fest, in welchen Land der Union die Praktiken am vorteilhaftesten sind, und ersucht die Mitgliedstaaten, die noch keine vergleichbaren Vorkehrungen getroffen haben, sich an den bewährten Praktiken zu orientieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Durch die Bewertung der Auswirkungen von Gesetzgebungsvorschlägen auf die KMU war es möglich, schon während des Rechtsetzungsprozesses den Bedürfnissen der KMU Rechnung zu tragen. So bei der Erarbeitung der Richtlinien über die Umweltbetriebsprüfung und die Vergabe eines Umweltzeichens. Ferner konnte beim Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters ein Ausgleich erzielt werden zwischen den Interessen der Ersatzteilhersteller und denen der Kraftfahrzeughersteller. Ein weiteres Beispiel ist der Vorschlag für eine Richtlinie über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. In der Wettbewerbspolitik findet die traditionell wohlwollende Haltung der Kommission hinsichtlich staatlicher Beihilfen an die KMU ihren Niederschlag in einem speziellen Förderrahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Beihilfen für Investitionen der KMU zu gewähren und letztere zu motivieren, ihr Know-how durch die Inanspruchnahme von Beratungs- und Bildungsangeboten zu verbessern. Die Kommission hat neue Förderinstrumente und -programme geschaffen, die genau auf die KMU zugeschnitten sind: a) Im Rahmen der Unternehmenspolitik unterstützt die Kommission die KMU vor allem über das Netz der europäischen Informationsstellen für Unternehmen (Euro-Info-Center), die länderübergreifenden Kooperationsnetze und -programme (BC-NET und BRE, die Programme EUROPARTENARIAT und INTERPRISE sowie die Fördermaßnahmen im Bereich des Zulieferwesens) sowie durch Pilotvorhaben (EUROMANAGEMENT, Startkapital, Handel 2000). Durch diese Initiativen sollen Management, Finanzierung und Know-how der KMU verbessert werden. b) Im Rahmen der übrigen Politiken werden KMU in erster Linie über die Strukturfonds und die Programme in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung, Berufsbildung und internationale Zusammenarbeit gefördert. Bei der Umsetzung des 4. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung dürfte die KMU-Beteiligung deutlich höher sein als bisher, insbesondere da es nunmehr 12 Programme gibt, die die Technologieförderung in KMU umfassen und hierfür mit 700 Mio. ECU ausgestattet worden sind. Das neue Berufsbildungsprogramm LEONARDO umfaßt Maßnahmen zur Verbesserung des Qualifikationsniveaus und der Leistungsfähigkeit der KMU, damit sie mit dem industriellen Wandel, den veränderten Produktionssystemen und dem Einzug neuer Technologien Schritt halten können. Zum Bereich internationale Zusammenarbeit ist zu sagen, daß die Koordinierung zwischen der Unternehmenspolitik und den Programmen für die Kooperation mit Drittländern wie PHARE, TACIS oder MED- INVEST es diesen Ländern ermöglicht hat, vorhandenes unternehmenspolitisches Know-how und bestehende Vermittlungsnetze zu nutzen. Nach der Verabschiedung des Berichtes erklärte Herr Papoutsis:Auch in Zukunft wird die Kommission ihre Koordinierungsarbeit sowohl intern als auch mit allen ihren Partnern - den Mitgliedstaaten, den europäischen Institutionen, den Berufsverbänden - fortsetzen, damit die Fördermaßnahmen der Union für die KMU zu mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung führen.

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