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WSA Stellungnahme zur vorgesehenen Verlängerung des Programms TEMPUS II

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) der Europäischen Gemeinschaften hat den Text seiner Stellungnahme über den Vorschlag zu einem Beschluß des Rats veröffentlicht, nach dem das Programm für transeuropäische Zusammenarbeit bei der Hochschulausbildung (TEMPUS II) um zwei w...

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) der Europäischen Gemeinschaften hat den Text seiner Stellungnahme über den Vorschlag zu einem Beschluß des Rats veröffentlicht, nach dem das Programm für transeuropäische Zusammenarbeit bei der Hochschulausbildung (TEMPUS II) um zwei weitere Jahre verlängert werden soll. Das Programm TEMPUS war im Jahre 1990 für eine erste Pilotphase von drei Jahren ins Leben gerufen worden. Es wurde dann auf eine Laufzeit von fünf Jahren (1994-1998) - TEMPUS II - verlängert. Der neueste Vorschlag der Kommission betrifft eine weitere Verlängerung des Programms bis zum 30. Juni 2000 und ist mit einem Zwischenbericht und einer Bewertung der bisherigen Programmaktivitäten verbunden. Die Hauptziele des Programms sind: - Förderung der Mobilität von Studenten und Mitarbeitern sowie des Austauschs zwischen der Gemeinschaft und Mittel- und Osteuropa; - Förderung des Fremdsprachenunterrichts. Der WSA begrüßt die von TEMPUS erzielten Ergebnisse und unterstützt die Verlängerung dieses Programms. Insbesondere wird vom WSA lobend erwähnt, daß die begünstigten Länder seit der Verabschiedung des ersten TEMPUS Programms positive Schritte unternommen haben, und begrüßt, daß die Vorschläge zu Aktivitäten geführt haben, welche eine entscheidende Rolle dabei spielen, das Tempo der Sozial- und Wirtschaftsreform zu beschleunigen. Der Ausschuß fordert jedoch ein stärkeres Engagement seitens der Industrie und der Sozialpartner bei den im Rahmen des Programms verabschiedeten Gemeinsamen Europäischen Projekten (GEP). Der WSA betont, daß es ohne eine aktivere Involvierung dieser Sektoren nicht möglich sein werde, die Erfordernisse der Universitäten, der Industrie und der Fachberufe in einen einzigen Reformprozeß einzubinden. In diesem Zusammenhang räumt der Ausschuß die höchste Prioritätsstufe den Bildungsreformen ein, die auf die Erfüllung der Ausbildungserfordernisse in der Industrie abzielen.

Länder

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Belarus, Tschechien, Estland, Georgien, Ungarn, Kirgisistan, Kasachstan, Litauen, Lettland, Moldau, Mongolei, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan

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