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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Beteiligung Ungarns an den Programmen für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

Am 4. August 1997 wurde eine Entscheidung mit den Bedingungen für die Teilnahme Ungarns an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend verabschiedet. Diese Entscheidung, die vom Assoziierungsrat EU/Ungarn verabschiedet wurde, ist jetzt...

Am 4. August 1997 wurde eine Entscheidung mit den Bedingungen für die Teilnahme Ungarns an Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend verabschiedet. Diese Entscheidung, die vom Assoziierungsrat EU/Ungarn verabschiedet wurde, ist jetzt vom Rat der Europäischen Union veröffentlicht worden. Bei den Programmen, die im Rahmen dieses Beschlusses auch Ungarn offenstehen sollen, handelt es sich um das Programm LEONARDO DA VINCI, das Programm Jugend für Europa und das Programm SOKRATES. Um die Gemeinschaftsdimension der Programme zu gewährleisten, müssen die von Ungarn vorgeschlagenen transnationalen Projekte und Aktivitäten eine Mindestzahl von Partnern aus den Mitgliedstaaten aufweisen. Darüber hinaus wird Ungarn in jedem Jahr einen Beitrag zum allgemeinen Haushalt der Europäischen Gemeinschaft leisten, um die durch seine Teilnahme entstehenden Kosten zu decken. Ausführliche Teilnahmebedingungen sind im Anhang der Entscheidung enthalten.

Länder

Ungarn

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