Grenzüberschreitende Bonitätsauskünfte erleichtern der europäischen Bevölkerung den Zugang zu Darlehen
Ein Umzug innerhalb der EU kann die finanzielle Vertrauenswürdigkeit von Kreditnehmenden über Nacht zunichte machen. Eine Person, die in einem Land jahrelang zuverlässig ihren Kredit zurückgezahlt hat, kann für eine Bank in einem anderen Land so wirken, als hätte sie keine verwertbare Bonitätshistorie. Das kann dazu führen, dass Anträge selbst bei einem bislang verantwortungsbewussten Kreditmanagement mit Ablehnungen, höheren Kosten oder langwierigen Dokumentenanforderungen verbunden sind. Das EU-finanzierte Projekt EU-CREDIT-AI(öffnet in neuem Fenster), das vom estnischen Fintech-Unternehmen Mifundo koordiniert wird, hat eine standardisierte Technologieplattform entwickelt, die Banken mit dem Einverständnis der Antragstellenden das grenzüberschreitende Abrufen von verifizierten Kreditdaten ermöglicht. Die grenzüberschreitende Finanzidentität kann Informationen aus mehreren Ländern in einem einzigen Bericht zusammenfassen und deckt bereits Daten von 20 Ländern sowie von 70 % der europäischen Bevölkerung ab.
Gebündelte nationale Daten durch standardisierte Kreditauskünfte
Anstatt eine Person, die beispielsweise von Polen nach Spanien umzieht, zu bitten, ihre Daten erneut zusammenzustellen, könnte eine spanische Bank verifizierte polnische Informationen über das Rückzahlungsverhalten, das Einkommen und die bestehenden Schulden erhalten. Kaido Saar, Projektkoordinator von EU-CREDIT-AI und CEO sowie Mitbegründer von Mifundo, fasst die angestrebte Erfahrung wie folgt zusammen: „Das Ziel besteht darin, dass ein Umzug in ein anderes Land nicht den Beginn eines völlig neuen finanziellen Lebens bedeuten sollte.“ Nationale Systeme klassifizieren und bewerten Hypotheken, Stromrechnungen und Telekommunikationsschulden unterschiedlich. Die Plattform standardisiert diese Kategorien und bewahrt dabei die ursprüngliche Bedeutung jedes Datenpunkts. Lokale Bonitätsbewertungen werden anhand ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit – also der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass Kreditnehmende ihre jeweiligen Verbindlichkeiten nicht zurückzahlen werden – umgerechnet, sodass der nationale Kontext nicht einfach außer Acht gelassen wird.
Grenzüberschreitende Daten verändern die Kreditentscheidungen der Banken
Die Projektergebnisse deuten darauf hin, dass fehlende Informationen fälschlicherweise als hohes Risiko interpretiert werden können. Saar sagt: „Manche Banken haben uns mitgeteilt, dass sie 35 % ihrer Kreditentscheidungen nach dem Erhalt von grenzüberschreitenden Kreditdaten geändert haben.“ Als die tatsächlichen Rückzahlungshistorien zutage traten, wurden einige zuvor abgelehnte Anträge genehmigt und die vorsichtige Preisgestaltung gelockert. Die Plattform verringert zudem die Abhängigkeit von den bei Anträgen eingereichten Unterlagen, da die Informationen direkt von Kreditdatenbanken stammen. Der Einsatz von KI beschränkt sich derzeit auf die Kategorisierung von Daten anstelle der Entscheidung über die Darlehensvergabe. Dies unterstützt die weiter gefasste europäische Forschung im Bereich der erklärbaren KI für Entscheidungen, die Menschen betreffen.
Das Einverständnis und EU-Vorschriften prägen grenzüberschreitende Bonitätsprüfungen
Bevor die Plattform Daten aus einer Kreditdatenbank abruft, diese an eine anfragende Bank weitergibt oder auf Open-Banking-Informationen zugreift, ist das ausdrückliche Einverständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich. Mifundo wird nicht zur ursprünglichen Kreditdatenbank. Falls falsche Informationen vorliegen, soll die Berichtigung über ein klares Streitbeilegungsverfahren an der Quelle erfolgen. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU(öffnet in neuem Fenster). Die größer angelegte Einführung wird zudem von den Banken, nationalen Registern sowie Regulierungs- und Aufsichtsbehörden abhängen. Die überarbeitete Richtlinie über Verbraucherkreditverträge(öffnet in neuem Fenster) schreibt strengere Überprüfungen bezüglich der Kreditwürdigkeit vor und verbietet Diskriminierung beim Zugang zu Krediten aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes. Die Richtlinie gilt ab dem 20. November 2026. Saar meint dazu: „Banken müssen die EU-Dimension in ihre Standard-Risikobewertung einbeziehen, anstatt grenzüberschreitende Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer als Ausnahmefall zu behandeln.“ Wenn dies zur Routine wird, würden Fachkräfte, die aus beruflichen Gründen ihren Aufenthaltsort ändern, repatriierte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, grenzüberschreitend erwerbstätige Personen und Immobilien kaufende Personen nicht mehr hauptsächlich anhand des Landes beurteilt, in dem sich ihre Daten gerade befinden. Das Ergebnis könnte ein europäischer Binnenmarkt(öffnet in neuem Fenster) für Kredite sein, der die Rückzahlungshistorie und nicht die Entfernung zur inländischen Datenbank einer Bank als Maßstab heranzieht.